Modellprojekt „Begleitetes Fahren ab 17“ hat sich durchgesetzt
Der Erfolg der Versuchsreihe „Begleitetes Fahren ab 17“ resultiert zum 1. Januar des kommenden Jahres in einer entsprechenden Aufnahme in das Straßenverkehrsgesetz. Beinahe um 30 Prozent tiefer lag die Unfallquote derjenigen, die die Testphase durchlaufen und bereits im Alter von 17 Jahren am Steuer eines Wagens Platz genommen haben – mit einem mindestens dreißigjährigen Führerscheininhaber auf dem Beifahrersitz. Anlass für Anbieter von Kfz-Versicherungen, wie auch Versicherung Golf, besonders günstige Tarife zu offerieren, und insofern ist jedem Kraftfahrzeughalter ein diesbezüglicher Kfz-Versicherungsvergleich dringend angeraten. Sinnvoll vor allem dann, wird die Familienkutsche zwischen Heranwachsendem und Eltern geteilt, denn hier winken teilweise überaus attraktive Rabatte.
Wie funktioniert das „Begleitete Fahren ab 17“?
Jeder Führerscheinaspirant darf ab dem kommenden Jahr bereits mit 17 Jahren seine Fahrprüfung ablegen und daraufhin für 12 Monate mit einer erwachsenen Begleitung ein Kraftfahrzeug lenken. Mag Eltern diese Option zunächst auch als unwichtig erscheinen, so sollte der Blick im eigenen Interesse auf die Zukunft gerichtet werden. Denn ein Kfz-Versicherungsvergleich beweist: Viele Versicherungsgeber honorieren ein unfallfreies Fahren des Straßenneulings mit Tarifen, denen solche für Fahranfänger ohne Fahrpraxis nicht entfernt das Wasser reichen können, ein bis zu 25% Prozent geringerer Beitrag kann bei der Kfz-Versicherung anfallen. Profitieren auch Sie von dem Erfolg des Modellversuchs und ermöglichen Sohn oder Tochter die Inanspruchnahme des Begleiteten Fahrens ab 17.
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